Übersichtliche Hausgeldabrechnungen
mit gesondertem Ausweis der umlagefähigen Kosten gemäß Betriebskostenverordnung sowie Ausweis der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35 a EStG. In der Regel erfolgt die Abrechnung im ersten Halbjahr eines Wirtschaftsjahres.
Laufende Überwachung der Hausgeldzahlungen
und straffes Mahnwesen bei offenen Forderungen.
Objektbegehungen
Jährliche Bestandsaufnahme mit dem Verwaltungsbeirat, den Hausmeistern, Wartungsfirmen und interessierten Eigentümern.
Regelmäßige Objektbegehungen durch unseren technischen Außendienst.
Laufende Kontrolle
der Hausmeister, Hausreinigungskräfte, Wartungsfirmen etc.
Zügige Abwicklung
von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen.
Rahmenverträge
Preisreduzierungen durch Bündelung in Rahmenverträgen (Versicherungen, Strom etc.)